Pfarrerin Dr. Heike Springhart in der Landessynode

Pfarrerin Dr. Heike Springhart in der Landessynode

Pfarrerin Dr. Heike Springhart in der Landessynode

# Aus der Gemeinde

Pfarrerin Dr. Heike Springhart in der Landessynode
Wir gratulieren zur Wahl und wünschen Gottes Segen für die vielfältigen Aufgaben im neuen Amt!

Vom 20. – 22. April 2021 fand die erste Tagung der neuen Landessynode in digitaler Form statt. Die Landessynode ist eines der Leitungsorgane der Evangelischen Landeskirche in Baden. Zu ihren Aufgaben gehört u.a. das Beschließen der Gesetze der Landeskirche und die Wahl einer Landesbischöfin/eines Landesbischofs.  Während der ersten Tagung der Landessynode nach den Kirchenwahlen wurde Gert Hager als Mitglied des Finanzausschuss bestellt.

Pfarrerin Dr. Heike Springhart wurde als Vorsitzende des Hauptausschusses gewählt, der sich mit grundsätzlichen Fragen der Kirche, der Verkündigung und des kirchlichen Lebens befasst. In ihrer neuen Aufgabe als Vorsitzende des Hauptausschusses möchte Pfarrerin Dr. Heike Springhart dazu beitragen „dass wir auf die vor uns liegenden Herausforderungen konstruktiv, mit Humor, theologisch freimütig, gelassen und mit einem klaren Blick für unsere gesellschaftliche Verantwortung zugehen. Dafür ist mir eine konstruktive Gesprächsatmosphäre wichtig, in der kontroverse Diskussionen konstruktiv möglich sind.“  

Als Vorsitzende des Hauptausschusses ist sie außerdem geborenes Mitglied im Landeskirchenrat, einem der weiteren Leitungsorgane der Landeskirche. Zu den Aufgaben des Landeskirchenrats gehört es u.a.  Rechtsverordnungen zu beschließen, über Beschwerden gegen Verfügungen des Evangelischen Oberkirchenrates zu entscheiden und bei der Berufung von Pfarrer*innen mitzuwirken. Der bisherige Synodalpräsidente Axel Wermke wurde in seinem Amt bestätigt. Zu seinen Stellvertretenden im Präsidium wählten die Synodalen Karl Kreß und Ilse Lohmann.

Der Ältestenkreis der Johannesgemeinde wünscht Pfarrerin Dr. Heike Springhart von ganzem Herzen Weisheit und Mut und ganz viel Freude bei der Ausübung der neuen Aufgaben.

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